In der IG-Spitze ist es grundsätzlich auch erwünscht, reinrassige Spitze ohne Ahnentafel zur Zucht zu gewinnen und zuzulassen. Hierzu ist folgendes zu beachten:
1. Die Elterntiere haben Papiere/Ahnentafeln - der Welpe nicht
- der neue Welpenbesitzer läßt sich Kopieen der Ahnentafel der Elterntiere aushändigen. Der/die Besitzer der Elterntiere müssen eidesstattlich schriftlich erklären, dass es sich bei dem Welpen mit der ChipNr. XY um einen Welpen dieser Verpaarung handelt. Das Ausstellen einer möglichen Ahnentafel kann nun bei der Geschäftsstelle schriftlich beantragt werden.
2. Die Elterntiere haben keine Papiere/Ahnentafeln - der Welpe somit auch nicht
- der neue Welpenbesitzer muß über ein Genlabor einen DNA-Abstammungsnachweis erbringen.
Rassereinheit ist dann gegeben, wenn das Ergebnis mind. 73 % beträgt.
Nach Bestätigung des Genlabores muß beim Büro der Geschäftsstelle ein Antrag zur Ausstellung einer Registerkarte, eines Registerahnenpasses angefordert und gestellt werden.
Auch für diese Spitze sind natürlich die geltenden Gesundheitsbestimmungen zur Zucht bindend.