Hüftgelenkdysplasie (HD)

Diese Erkrankung tritt fast ausschließlich bei Hunden großer Rassen auf.

Daher besteht im IHV eine Untersuchungspflicht (Röntgen) vor dem ersten Zuchteinsatz nur für Wolfs- und Großspitze.

 

Die Hüftgelenkspfanne ist meist abgeflacht, so dass der Oberschenkelkopf  sehr locker im Gelenk sitzt.

Meist treten auch weitere Veränderungen an Knochenwinkeln und -form auf. Infolge der Schmerzen zeigen die Hunde einen unnormalen Bewegungsablauf und eine mow. starke Lahmheit.

Die HD wird zum einen durch mehrere verschiedene Gene hervorgerufen, zum anderen spielt die Haltung (Fütterung, Bewegung) eine große Rolle.

Wegen des Umwelteinflusses muss sich der Welpenbesitzer seiner Verantwortung für die Gesundheit seines Hundes bewusst sein. Wichtig ist die Vermeidung von energie- und eiweißreichem Futter und zusätzlichen Vitamin- und Mineralstoffpräparaten bei Fertigfutterfütterung. Außerdem muss eine übermäßige Bewegung (insbesondere Radfahren im ersten Lebensjahr oder Springen) vermieden werden.

 

Mehr dazu ist hier zu finden:  https://www.hundeverband.info/index.php/gesundheit/gesunder-hund/hueftgelenksdysplasie

 

Allgemein gilt für den IHV:

Alle HD zu untersuchenden Rassen dürfen generell nur in den Verpaarungen züchten:

  • beide Verpaarungspartner HD 0 (frei, A)
  • ein Verpaarungspartner HD 0 (frei. A), ein Verpaarungspartner HD 1 (Übergangsform, B)
  • Nur mit Einschränkung: Ein Verpaarungspartner HD 0 (frei. A), ein Verpaarungspartner HD 2 (Übergangsform, C). In diesem Fall muss der Verpaarungspartner mit der HD 2 Beurteilung einen überdurchschnittlichen Zuchtwert aufweisen. Eine derartig beabsichtigte Verpaarung muss vom Züchter immer vor Belegung der Hündnin beim Zuchtbeirat beantragt werden. Der Zuchtbeirat prüft die Notwendigkeit der Verpaarung auf Grund der vorhandenen Population, dem Zuchtwert sowie der anderen vorliegenden Gesundheitsbefunde. Sofern der Zuchtbeirat die Ausnahmegenehmigung für solch einen Wurf erteilt erfolgt diese immer mit Auflagen: Der Verpaarungspartner mit der HD C Auswertung erhält nur die Genehmigung für einen Probewurf. Alle Welpen aus diesem Probewurf müssen einen unbedenklichen HD Befund (frei) einreichen (welcher erst ab dem 15 Monat geröntgt und ausgewertet werden darf). Sollten die Welpen des Probewurfes alle frei sein, wird die eingeschränkte Zuchtzulassung für den Probewurf aufgehoben und eine ständige Zuchtzulassung (mit der Auflage, dass der Verpaarungspartner immer HD 0 ist) erteilt. Sofern nur ein einziger Welpe einen HD-Befund mit "C" hat, erlischt auch die vorläufige Zuchtzulassung da nicht ausgeschlossen werden kann das diese HD Erkrankung vererbt wurden ist.
  • beide Verpaarungspartner HD 1 (Übergangsform B) ist derzeit noch zugelassen, wobei unsere Empfehlung besteht, auch bei HD 1 (Übergangsform), einen HD-freien Verpaarungspartner zu suchen.
  • Zucht mit Hunden, in denen beide Partner HD-C (leiche HD) haben, ist unverantwortlich und wird im IHV nicht geduldet.,
  • Zucht mit HD Hunden, welche D- Befunde und schlechter haben, ist mit keiner Begründung zu rechtfertigen, unserer Meinung nach schon tierschutzrechtlich relevant und es sollte eine Strafanzeige gegen derartige Züchter geprüft werden.

  • A HD-Frei:               In jeder Hinsicht unauffällige Gelenke, Norberg-Winkel 105° oder mehr. Manchmal noch A1 wenn der Pfannenrand den Oberschenkelknochen noch weiter umgreift.
  • B HD-Verdacht:    Schenkelkopf oder Pfannendach sind leicht ungleichmäßig und der Norberg-Winkel beträgt 105° (oder mehr), oder Norberg-Winkel kleiner als 105° aber gleichförmiger Schenkelkopf und Pfannendach.  
  • C Leichte HD:         Oberschenkelkopf und Gelenkpfanne sind ungleichmäßig, Norberg-Winkel 100° oder kleiner. Eventuell leichte arthrotische Veränderungen.
  • D Mittlere HD:       Oberschenkelkopf und Gelenkpfanne sind deutlich ungleichmäßig mit Teilverrenkungen. Norberg-Winkel größer 90°. Es kommt zu arthrotischen Veränderungen und/oder Veränderungen des Pfannenrandes.      11 %
  • E Schwere HD:      Auffällige Veränderungen an den Hüftgelenken (beispielsweise Teilverrenkungen), Norberg-Winkel unter 90°, der Pfannenrand ist deutlich abgeflacht. Es kommt zu verschiedenen arthrotischen Veränderungen

ist ein chronisch verlaufender Krankheitskomplex des Ellbogengelenks schnellwüchsiger Hunderassen. Die ED stellt eine vererbte Entwicklungsstörung des wachsenden Skeletts dar welche vorrangig bei größeren Hunderassen auftritt. Hohes Körpermassewachstum und Fütterungsfehler sind weitere begünstigende (prädisponierende) Faktoren.

Die ED Erkrankung beginnt in der späten Wachstumsphase bei vier bis acht Monate alten Jungtieren mit einer schmerzhaften Veränderung des Gelenks und der gelenkbildenden Knochenteile (Osteoarthrose) mit Lahmheit. Der Bewegungsumfang des Ellbogengelenks ist eingeschränkt. Frühzeichen sind Steifigkeit am Morgen oder nach Ruhepausen. Die Krankheit schreitet lebenslang fort und ist nicht heilbar, eine weitgehende Schmerzfreiheit kann aber in vielen Fällen erreicht werden. Die erkrankten Tiere werden durch Lahmheit im Bereich der Vordergliedmaße auffällig. Es besteht hierbei eine Mischform aus Hangbein- und Stützbeinlahmheit, häufig kommt es zu einer Wegführung des Unterarmes und der Pfote von der normalen Achse der Gliedmaße (Abduktion) sowie einem Heranziehen des Ellenbogens an den Körper (Adduktion), wobei die Gliedmaße eingedreht wird. Bei der klinischen Untersuchung kann häufig eine vermehrte Füllung der Gelenkkapsel festgestellt werden, das Gelenk ist meist schmerzhaft und teilweise können Knirsch Geräusche wie Pseudokrepitationen ausgelöst werden. Diese Krankheit tritt meist nur bei größeren Hunderassen auf. Die Zuchtbuchbestimmungen des IHV verlangen daher die Gutachten zum ED Status der Zuchthunde logoischer Weise für alle Zuchthunde und Hunderassen die mit Widerristhöhe ab 45 cm ausgewiesen sind. Für die Rassehunde unter 45 cm, welche auffällig geworden sind werden diese Statuse in den Durchführungsbestimmungen der ZBB des IHV festgelegt und sind unter den rassespezifischen Befunden dieser Seite nachlesbar.

 

Quelle und weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Ellbogendysplasie

 

ED : Ellenbogendysplasie kann heute bei allen Elterntieren mittels Röntgengutachten festgestellt und somit in der verantwortungsvollen Zucht fast vollständig ausgeschlossen werden. Für die Feststellung und Begutachtung der ED wurden internationale Standarts festgelegt. ED wird in verschiedenen Vereinen unterschiedlich ausgewiesen. Einige Vereine, wie der IHV, weissen die Befunde für Rechts und Links getrennt auf. Andere Vereine schreiben nur einen Befund (dann immer den schlechteren Befund) in die Zuchtpapiere.

 

Der Befund wird angeben in:

ED Grad: 0 = arthrosefrei; 1 = leichte Arthrose; 2 = mittelgroße Arthrose; 3 = schwere Arthrose bzw. Primarläsion wie LPA, FPCK, OCD

Die Zuchtverpaarung soll im Idealfall 0 / 0 sein. Kombination 0/1 ist ebenfalls sehr gut, Kombination 1/1 oder 0/2 ist zwar laut ZBB für einige Rassen noch zulässig sollte aber bei größeren Populationen vermieden, künftig ausgeschlossen, später gar untersagt werden.

 

In einigen Populationen und Rassegruppen müssen jedoch Zugständnisse gemacht werden um viel schlimmere Zuchtfehler ausmerzen zu können. Die endgültige Entscheidung über diesbezügliche Verpaarungen trifft ja der Zuchtausschuss.

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IG-Spitze im IHV e.V. 0