Die europäische Großspitzpopulation ist sehr klein und stellt damit aus populationsgenetischer Sicht eine gefährdete Population dar. In derartigen Populationen ist die einfachste Möglichkeit einer weiteren genetischen Verarmung entgegenzuwirken die Decklimitierung der Rüden insbesondere der jungen Rüden.
In Schweden geht man beim Einsatz von Deckrüden davon aus, dass auf einen Rüden nicht mehr als 5 % der Welpen einer Generation zurückgehen sollten. Nimmt man eine Großspitzgeneration mit 2 Jahren an und rechnet man aktuell mit 120 Welpen in einer Generation, so sollte ein 4-jähriger Großspitzrüde 6 Nachkommen besitzen, ein 6-jähriger Rüde 12 Nachkommen, ein 8-jähriger Rüde 18 Nachkommen, ein 10-jähriger Rüde 24 Nachkommen.
Das ist die Beschreibung des Idealfalles, aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Es scheint, als ob der Begriff der Deckrüdenlimitierung bei vielen Züchtern und Deckrüdenbesitzern ein Fremdwort wäre, denn sonst wären z.B. 89 Nachkommen bei einem weißen 13-jährigen Großspitz oder 64 Nachkommen bei einem schwarzen 10-jährigen Großspitz eigentlich nicht möglich. Andere Beispiele sind Folgende: Ein weißer Großspitz zeugt zwischen seinem 4.und 7.Lebensjahr in 3 Jahren bei 6 Würfen 33 Nachkommen, wobei 3 Würfe mit derselben Hündin erfolgen. Ein schwarzer Großspitz zeugt zwischen seinem 2. und 5.Lebensjahr mit ein und derselben Hündin in 37 Monaten mit 4 Würfen 29 Nach-kommen. Die Liste lässt sich beliebig fortführen, denn die Züchter bzw. Deckrüdenbesitzer, die verantwortungsvoll ihre Würfe bzw. Deckeinsätze planen, sind leider in der Minderheit.
Dabei gibt es einen einfachen Ausweg aus dem Dilemma: die Einkreuzung von fremden Rüden. In der Praxis bedeutet dies die Verpaarung von Großspitzhündinnen mit Wolfsspitz- oder Mittelspitzrüden, eine Vorgehensweise, die im Verein für Deutsche Spitze streng verboten ist und somit nur Züchtern zur Verfügung steht, die nicht im VDH-Rassezuchtverein für Deutsche Spitze züchten.